Der Wahlvorstand Betriebsratswahl ist zwingend erforderlich, soll eine Betriebsrat Wahl durchgeführt werden. Unterschieden wird dabei zwischen Unternehmen, die bereits einen Betriebsrat haben oder die die Gründung Betriebsrat erst noch vor sich haben. Besteht im Unternehmen bereits ein Betriebsrat, wird der Wahlvorstand Betriebsratswahl von dem bestehenden Betriebsrat gewählt. Besteht ein solcher nicht, so können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, alternativ eine im Betrieb tätige Gewerkschaft, eine Betriebsversammlung einberufen, die den Wahlvorstand Betriebsratswahl wählt.
Der Wahlvorstand Betriebsratswahl für Amnesty Vöcklabruck, besteht dabei generell aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern. Zu diesen zählen alle Mitarbeiter des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Mitarbeiter, die bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind, jedoch bereits seit mindestens drei Monaten im betreffenden Unternehmen eingesetzt werden, sind wahlberechtigt.
Damit die Betriebswahl korrekt ablaufen kann, sollten die Unternehmen bereits jetzt einen Wahlvorstand Betriebsratswahl wählen. Wichtig ist auch, dass bei großen Unternehmen der Wahlvorstand erhöht werden kann. Es muss jedoch immer eine ungerade Anzahl an Mitgliedern vertreten sein. Ebenfalls sollen Männer und Frauen gleichermaßen im Wahlvorstand Betriebsratswahl vertreten sein.
Der Wahlvorstand muss direkt nach seiner Wahl die notwendigen Vorbereitungen für die bevorstehenden Betriebsratswahlen treffen. Dabei müssen Kandidaten bestimmt werden, die in den Betriebsrat gewählt werden können. Diese Kandidaten muss der Wahlvorstand jedoch erst einmal finden, denn nicht jeder Arbeitnehmer ist gewillt, dem Betriebsrat beizutreten. Außerdem muss ein Aushang erstellt werden, aus dem alle wichtigen Informationen zur künftigen Betriebsratswahl hervorgehen und der von jedem Mitarbeiter eingesehen werden kann.